Der Instrumentalunterricht findet wöchentlich während der Schulzeiten in Rheinland-Pfalz statt (40 Schulwochen im Jahr). An Feiertagen und während der Schulferien fällt der Unterricht aus. Sollten die Ferienzeiten zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz extrem auseinander liegen, wird eine Lösung gefunden, dass für die Schüler aus Nordrhein-Westfalen keine Unterrichtsstunde aus diesem Grunde verloren geht.
Der Unterricht wird im Hause des Lehrers oder in einem zuvor vereinbarten Raum erteilt.
Eine Unterrichtseinheit beträgt 30, 45 oder 60 Minuten (nach Absprache).
Kann der Unterrichtstermin von Seiten des Lehrers/der Lehrerin nicht wahrgenommen werden, so ist der Lehrer/die Lehrerin verpflichtet, die Unterrichtsstunde nach Absprache an einem anderen Tag der Woche oder in den Ferien nachzuholen.
Kann der Schüler eine Unterrichtsstunde nicht wahrnehmen, so entfällt der Unterricht.
Das Unterrichtshonorar versteht sich als ein Jahresbetrag, der durch 12 Monate geteilt wird und am Anfang jedes Monats zu überweisen ist.
Die Musikschule AGUNDO ist nach § 4 Nr. 21a, bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.
Die Kündigungsfrist des Vertrags beträgt 3 Monate, in denen das Honorar weiter gezahlt werden muss.
Honorarerhöhungen müssen 3 Monate vorher angekündigt werden.
Mindestens zwei mal jährlich finden Klassenvorspiele statt.
Gegebenenfalls wird zur Ensemblearbeit in Gruppen unterrichtet, wobei diese Stunde für jeden Schüler als volle Unterrichtsstunde gilt (Klassenvorspiele inbegriffen).
Instrumente und Notenmaterial werden vom Schüler gestellt.
Der Schüler/die Schülerin ist damit einverstanden, dass Bilder mit seiner/ihrer Person veröffentlicht werden (Presse, Internet, Prospekte, etc.).